Spanien ist aufgrund der guten Solarstrahlungsbedingungen und der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung heute einer der interessantesten Märkte zur Realisierung von solarthermischen Kraftwerken und war bis dato der wichtigste Markt von Solar Millennium. In den letzten Geschäftsjahren konnte die Solar Millennium AG zusammen mit ihren Tochterunternehmen hier den überwiegenden Teil ihrer Umsätze durch die Projektentwicklung für solarthermische Kraftwerke, die Veräußerung von Anteilen an diesen Kraftwerken sowie die Lieferung von Engineering und Steuerungskomponenten für das Solarfeld generieren.
Spanien gilt als Vorreiter im Mittelmeerraum bei der Schaffung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb solarthermischer Kraftwerke. In Südspanien ist 2006 das erste Parabolrinnen-Kraftwerk Europas, das von Solar Millennium entwickelte Kraftwerk Andasol 1 in Bau gegangen. Das Kraftwerk ist wie das Schwesterprojekt Andasol 2 in Betrieb. Andasol 3 soll 2011 ans Netz gehen. Beim vierten von Solar Millennium in Spanien entwickelten Projekt, Ibersol, wurden Ende 2010 erste bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt Parallel verfolgt die Solar Millennium AG weitere Projekte in Spanien, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden.
Der Süden des Landes ist mit einer jährlichen Direktnormalstrahlung von teilweise über 2.100 kWh pro Quadratmeter eine der besten Standortregionen für solarthermische Kraftwerke in Europa. In den infrage kommenden Regionen Andalusien, Extremadura, Castilla-La Mancha, Murcia und Valencia findet man flache und damit bestens für den Bau von Parabolrinnen-Anlagen geeignete Flächen.
Dank eines der fortschrittlichsten Förderprogramme ist Spanien zugleich ein attraktiver Markt für regenerativ erzeugten Strom. Das Königliche Dekret (Real Decreto 661/2007) sichert über eine staatlich garantierte Einspeisevergütung die wirtschaftliche Basis. Der Einspeisetarif steigt dabei unter partieller Berücksichtigung der jährlichen Inflationsrate an. Im Mai 2009 hat der spanische Gesetzgeber mit einer Aktualisierung des Real Decreto 661/2007, dem Real Decreto Ley 6/2009, die Auswahl der in der ersten Phase genehmigten Projekte neu festgelegt. Danach mussten bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit ein Projekt die sogenannte Präregistrierung für das spanische Anlagenregister erhält. Nur für die präregistrierten Projekte wurde nach aktueller Rechtslage der staatliche Einspeisetarif garantiert, sofern das Kraftwerk innerhalb einer vorgeschriebenen Frist fertiggestellt werden wird. Die Leitlinien der spanischen Förderpolitik sind im politischen Förderplan „Plan de Fomento de Energías Renovables (PER) 2005-2010“ festgelegt. Für den Folgezeitraum (2011-2020) werden zurzeit die Vergütungsstrukturen überarbeitet.
Das große Potenzial und die günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben zu einem gestiegenen Interesse an solarthermischen Kraftwerken seitens der spanischen Energiekonzerne und einem Markteintritt weiterer Unternehmen geführt. Solar Millennium ist mit einer eigenen Tochtergesellschaft, der Milenio Solar Desarrollo de Proyectos S.L., in Spanien etabliert.